Schüleraustausch Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten
Austausch ist für alle da
Schüleraustausch Stipendien
Wir finden, dass alle Jugendlichen die Chance auf einen Schüleraustausch haben sollten! Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass die Gebühren für eine Teilnahme an einem unserer Programme nicht unwesentlich sind. Als gemeinnützige Austauschorganisation möchten wir daher auch jene unterstützen, denen ein Aufenthalt aus eigenen Mitteln nicht möglich ist. Hier findest Du alle Möglichkeiten!
Schüleraustausch finanzieren?
Unsere Stipendien
Als gemeinnützige Austauschorganisation ist Experiment die Vergabe von Stipendien ein ganz besonderes Anliegen. Die Ausgaben aus unserem eigenfinanzierten Stipendien-Fonds für Schüleraustauschprogramme waren in den letzten Jahren stets außergewöhnlich hoch. In diesem Programmjahr vergeben wir für den Bereich "Schüleraustausch weltweit" ein Stipendienvolumen von 100.000 €. Wir unterstützen damit viele Teilnehmende dabei, ihren Traum von einem Auslandsaufenthalt verwirklichen zu können. Auch einkommensunabhängige Stipendien, wie zum Beispiel das Social-Media-Stipendium sind eine Möglichkeit, die Programmkosten zu tragen. Darüber hinaus vergibt Experiment Stipendien in Kooperation mit verschiedenen Stiftungen sowie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag.
Einkommensabhängige Stipendien
Für diese Stipendien füllen Du und Deine Eltern einen Stipendienantrag aus und legen die finanzielle Situation der Familie dar. Ein Stipendienausschuss entscheidet dann über die Förderung.
Für: alle Programmländer und -längen
Höhe: bis zu 3.000 €
Bewerbungsfristen: 31.12. (Sommerausreise im Folgejahr), 31.07. (Winterausreise im Folgejahr)
Um möglichst vielen Familien die Finanzierung des Schüleraustausches zu ermöglichen, vergeben wir aus vereinseigenen Mitteln Teilstipendien in Höhe von bis zu 3.000 € für alle Länder und Programmlängen! Die Bewerbung um eines unserer Teilstipendien setzt immer voraus, dass der Restbetrag durch die Eltern selbst finanziert werden kann – allein, mithilfe von Verwandten oder durch Aufnahme eines Kredits. Ein Antrag auf Auslands-BAföG sollte parallel gestellt werden, um auch die staatliche Unterstützung für den Aufenthalt in Anspruch nehmen zu können.
Wie bewerbe ich mich auf das Experiment-Teilstipendium?
Gib bei Deiner Online-Bewerbung im Bewerbungsportal an, dass Du Dich für ein Teilstipendium bewerben möchtest. Alle weiteren Unterlagen bekommst Du von uns zugeschickt.
Die Kreuzberger Kinderstiftung vergibt Teilstipendien. Dabei fördert die Stiftung Jugendliche, die ohne ein Stipendium nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen könnten. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Familieneinkommen.
Die Bürgerstiftung Leverkusen ermöglicht Jugendlichen einen Schüleraustausch in einem unserer vielen Programmländer. Die Stiftung unterstützt hauptsächlich Schüler*innen mit Wohnsitz in Leverkusen, deren Familie nicht die ausreichenden finanziellen Mittel besitzt, um einen Schüleraustausch zu finanzieren.
Gemeinsam mit der RAG Stiftung vergibt Experiment einkommensabhängige Teilstipendien an Jugendliche, die mit dem Stipendienprogramm "RuhrTalente" gefördert werden. Die genaue Höhe der Fördersumme wird individuell anhand der finanziellen Situation der Familie ermittelt.
Bewerben können sich Stipendiat*innen des Programms "RuhrTalente", das von der Westfälischen Hochschule koordiniert und von der RAG Stiftung finanziert wird. Hier gibt es weitere Informationen zum Stipendienprogramm RuhrTalente. Das Stipendium kann für ein Schulhalbjahr und ein Schuljahr in allen Programmländern beantragt werden.
Sonderstipendien
Mit diesen Stipendien möchten wir Schüler*innen mit einer besonderen Motivation für den Schüleraustausch fördern. Hast Du ein bestimmtes Interesse, engagierst Dich oder möchtest Junior-Botschafter werden?
Der Deutsche Bundestag und der Kongress der USA fördern mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm den deutsch-amerikanischen Jugendaustausch. Experiment ist seit Beginn eine der vom Bundestag beauftragten Organisationen für die Durchführung des Programms. Die Stipendiaten*innen erhalten ein Vollstipendium für ein Austauschjahr in den USA.
Die Bewerbungsfrist für das 42. PPP 2025/26 geht vom 02. Mai bis zum 13. September 2024. Bewerben kannst Du Dich über die Webseite des Deutschen Bundestags.
Alle Infos zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm findest Du auf unserer Info-Seite.
Hier kannst Du Dich auf das PPP bewerben: www.bundestag.de/ppp
Für: alle europäischen Programmländer für die Dauer eines Schulhalbjahres oder Schuljahres
Höhe: bis zu 1.000 €
Bewerbungsfrist: 31.12. (Sommerausreise im Folgejahr), 31.07. (Winterausreise im Folgejahr)
Du liebst Europa genau so sehr wie wir? Klasse! Dann bewirb Dich jetzt auf unser Europastipendium und erhalte ein Teilstipendium für Deinen Schüleraustausch innerhalb Europas!
Wie bewerbe ich mich auf das Europastipendium?
Gib bei Deiner Online-Bewerbung im Bewerbungsportal an, dass Du Dich für das Europastipendium bewerben möchtest.
Vom YouTube-Vlog, über ein digitales Tagebuch, Beiträgen in der Schülerzeitung oder ganz anderen kreativen Projekten sind Deiner Fantasie keine Grenzen gesetzt und wir freuen uns auf Deine Idee!
Für: alle europäischen Programmländer und alle Programmlängen
Höhe: bis zu 500 €
Bewerbungsfrist: 31.12. (Sommerausreise im Folgejahr), 31.07. (Winterausreise im Folgejahr)
Bewerber*innen, die bewusst klimafreundlich in ihr Austauschland anreisen und statt eines Fluges die Bahn oder Fähre nutzen, fördern wir mit maximal 500 €.
Wie bewerbe ich mich auf das Klima-Stipendium?
Du erklärst uns in der Bewerbung, wie Du Dein Zielland klimafreundlich erreichst und welche Reisealternative Du nutzen wirst. Wir geben Dir eine Rückmeldung über die anteilige Förderung dieser Reise.
Hinweis:
Dieses Stipendium gilt nicht für die Großbritannien- und Irland-Schüleraustausch.
Für: alle Programmländer für die Dauer eines Schulhalbjahres oder Schuljahres
Höhe: bis zu 1.000 €
Bewerbungsfrist: 31.12. (Sommerausreise im Folgejahr), 31.07. (Winterausreise im Folgejahr)
TikTok, Instagram und YouTube sind genau Dein Ding? Dann bewirb Dich auf unser Social-Media-Stipendium und erzähl unseren Followern von Deinem Schüleraustausch! Du berichtest in Form von Storys, Postings oder Videos und wir unterstützen Dich mit einem Teilstipendium in Höhe von bis zu 1.000 Euro (je nach Programmlänge). Das Social-Media-Stipendium ist nicht einkommensabhängig.
Wie bewerbe ich mich auf das Social-Media-Stipendium?
Da wir uns bei dem Stipendium vor allem Video-Formate wünschen, ist uns wichtig, zu sehen, wie Du Dich vor der Kamera präsentierst und wie Du ein Video kreativ umsetzt. Sende uns bitte ein kurzes Video von Dir zu, max. 3 Minuten lang und auf Deutsch. Das kann z.B. ein YouTube-Vlog aus Deinem Alltag sein oder auch ein TikTok-Video/Instagram Reel. Du darfst gern kreativ werden! Außerdem solltest Du kurz erzählen, warum Du mit Experiment ins Ausland möchtest und der oder die Richtige für das Stipendium bist.
Das Video sendest Du mit einem kurzen Anschreiben per E-Mail an Svenja Kopp (kopp@experiment-ev.de).
Social-Media-Stipendium
Max in Australien
Max war einer unserer Social-Media-Stipendiat*innen 2022. In seinen viereinhalb Monaten an der australischen Sunshine Coast hat er viel erlebt: „Meine Zeit ist leider viel zu schnell vorübergegangen, jedoch habe ich wunderschöne Orte gesehen und tolle Sachen erlebt. Für das Social-Media-Stipendium von Experiment habe ich in meinem Aufenthalt viele kleine Videos angefertigt und auf Instagram gestellt.“
Proud to present:
Unsere Kooperationspartner
Wie bewerbe ich mich auf ein Stipendium?
Wenn Du Dich für eins unserer Stipendien interessierst, musst Du folgende Schritte einhalten:
- Schicke uns Deine Online-Bewerbung für eine Programmdauer Deiner Wahl
- Nimm an einem Kennenlerngespräch teil
- Warte unsere Rückmeldung nach dem Gespräch ab
- Fülle den Stipendienantrag aus, nachdem wir Dir den Link hierzu geschickt haben
Wir informieren alle Bewerber*innen zeitnah nach Antragseingang, ob wir ein Stipendium vergeben. Solltest Du kein Stipendium erhalten, besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer festgelegten Frist oder Du entscheidest Dich zusammen mit Deinen Eltern für eine Programmteilnahme ohne Stipendium.
Rabatte & Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten & Preisnachlass
Experiment vergibt an Familien, die mehrere Kinder in unserem Schüleraustauschprogramm haben, einen Geschwisterrabatt in Höhe von 250 € beim zweiten Kind bzw. 500 Euro bei jedem weiteren Kind. Ein erfolgreiches Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens ist Voraussetzung für die Gewährung eines Geschwisterrabattes.
Eltern, die selbst Gastfamilie für eine*n Austauschschüler*in von Experiment werden oder bereits waren, erhalten einen Gastfamilienrabatt in Höhe von bis zu 500 €.
Auslands-BAföG ist eine finanzielle Förderung seitens des deutschen Staates, die für Auslandsaufenthalte während der Schulzeit beantragt werden kann. Im Gegensatz zum Studenten-BAföG muss das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden. Die Leistungen werden ab Beginn des Schüleraustauschs monatlich gezahlt. Die Höchstfördersumme beträgt 585 € pro Monat. Die Förderhöhe ist abhängig von der finanziellen Situation der Sorgeberechtigten, die Höhe der Programmgebühren spielt dabei keine Rolle.
Für eine BAföG-Förderung muss der geplante Auslandsschulbesuch mindestens ein Trimester dauern. Nach dieser Zeit muss die Schulausbildung in Deutschland an einem Gymnasium oder einer Fachoberschule fortgesetzt werden. Die Austauschzeit muss außerdem innerhalb der letzten drei Schuljahre vor dem Abitur stattfinden, ganz gleich, ob dabei ein zusätzliches Schuljahr eingeschoben wird oder nicht.
Das bedeutet:
- Bei einem Abitur nach 12 Jahren (G-8) kann der Schüleraustausch in oder nach der 10. Klasse gefördert werden
- Bei einem Abitur nach 13 Jahren (G-9) oder einem Besuch einer zweijährigen Fachoberschule kann der Schüleraustausch in oder nach der 11. Klasse gefördert werden
- Real- und Mittelschüler können Auslands-BAföG erhalten, wenn der Schüleraustausch nach der 10. Klasse stattfindet und eine Anmeldung für eine Gesamtschule mit gymnasialem Zweig, ein Gymnasium oder eine Fachoberschule vorliegt
Auch wenn möglicherweise kein Anspruch auf Förderung für die Inlandsausbildung besteht, kann durchaus ein Anspruch für eine Auslandsausbildung bestehen. Bevor Ihr Kind aus finanziellen Gründen auf einen Schüleraustausch verzichten muss, sollten Sie daher einen BAföG-Antrag stellen. Weitere Informationen rund um das Auslands-BAföG für Schüler*innen gibt es hier.
Ansprechpartner für die USA ist das Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Hamburg.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg gewährt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensabhängige finanzielle Förderung von bis zu 5.000 € für Schüler*innen, die für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres eine vergleichbare Schule im Ausland besuchen werden. Vergleichbare Schule bedeutet, dass die Schule im Ausland zu einem Bildungsabschluss führen muss, der dem Abschluss der Hamburger Schule gleichgestellt werden kann. Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung die Auslandsschule noch nicht vom Programmanbieter bekannt gegeben worden, können die Angaben über die Auslandsschule bis zum Beginn des Schulbesuches im Ausland nachgereicht werden.
- Die Gewährung einer Förderung richtet sich nach der „Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuches im Ausland“ der Behörde für Schule und Berufsbildung in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Förderbetrag wird nicht vor Ende Juni / Anfang Juli ausgezahlt. Je nach Planung des Auslandsaufenthaltes wird daher ggf. eine Zwischenfinanzierung durch die Familie notwendig sein.
- Der Antrag muss bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden, das dem Schuljahr des Auslandsschulbesuches vorangeht.
Das Verfahren der Antragstellung läuft über die Schule, das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss in der Schule abgegeben werden. In staatlichen Schulen wird auch die Entscheidung über die Förderung in der Schule getroffen, in Schulen in privater Trägerschaft läuft das Verfahren über die Behörde.
Diese und weitere Informationen, sowie das Antragsformular sind unter folgendem Link, sowie auf der Seite der Stadt Hamburg, zu finden.
Wie setzen sich die Programmgebühren für einen Schüleraustausch zusammen?
Als gemeinnütziger Verein arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern haben uns zum Ziel gesetzt, durch unsere Programme die Idee der interkulturellen Verständigung zu fördern. Diese Gemeinnützigkeit wird regelmäßig kontrolliert und dokumentiert.
Gemeinnützigkeit bedeutet für uns vor allem Engagement. Bundesweit unterstützen rund 1.000 zahlende Mitglieder und knapp 1.000 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen die Idee von Experiment. Zu ihrer Koordinierung, Unterstützung und zur Bewältigung aller administrativen Aufgaben unterhält Experiment eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in Bonn.
Die jeweiligen Länderseiten zeigen eine Übersicht, welche Leistungen in den genannten Programmgebühren enthalten sind. Gerne erläutern wir Dir transparent, wo und warum auch bei einem gemeinnützigen Schüleraustausch Kosten entstehen. Mit einem Klick auf die Buttons erhälst Du mehr Informationen.
Noch Fragen offen?
FAQ Stipendien & Finanzierung
Ihr habt weitere Fragen, zum Beispiel zum Bewerbungsverfahren, der Vorbereitung oder der Betreuung im Gastland? Hier beantworten wir die meist gestellten Fragen und geben ausführliche Antworten.
Wir sind für Dich da:
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